Tipps & Themen zur finanziellen Unterstützung

Unsere Tipps für Ihren Salonbetrieb, während der COVID-19 Krise

#AlleGegenCorona – die Bundesregierung nutzt diesen Hashtag um über aktuelle Geschehnisse rund um die Corona-Krise zu informieren. 

 

Zu unseren 8 Tipps aus der E-Mail, finden Sie hier nun weiterführende Informationen und hilfreiche Links zu einzelnen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Webseite allgemeiner Art sind und keine Rechtsberatung darstellen.

 

Kurzarbeitergeld | Agentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld bedeutet, dass sich die Arbeitszeit des Angestellten aufgrund des vorübergehenden Arbeitsausfalls durch die Corona-Krise reduziert und die Agentur für Arbeit für einen Teil des entfallenen Lohns aufkommt. Somit werden Sie bei den Kosten für den Angestellten entlastet und können vor allem weiterhin den Arbeitsplatz sichern. 

 

Wie die Höhe des Zuschusses berechnet wird und wie Sie das Kurzarbeitergeld beantragen, finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit. Sie müssen darauf achten, dass Sie eine Zusatzvereinbarung von Ihren Mitarbeitern unterschreiben lassen wenn nicht im Arbeitsvertrag geschrieben steht, dass dies zulässig ist. Zusätzlich muss eine Arbeitszeiterfassung erfolgen für den Steuerberater.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Fragen zu diesem Thema, es gibt auch tolle Erklärvideos, die einem die schwierige Thematik erläutern: LINK | Allgemeine Informationen der Arbeitsagentur

 

Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular: LINK | Online-Formular der Arbeitsagentur

 


Liquiditätszuschuss | Bundesland

Um den vorübergehend wirtschaftlichen Engpass zu überwinden, können bei verschiedenen Anlaufstellen kurzfristige Finanzierungen angefragt werden.

 

Es gibt mehrere hilfreiche Websites, die eine Übersicht zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten bieten.

Eine Auswahl haben wir Ihnen hier zusammengestellt:


Mietstundung | Vermieter

Stundung bedeutet, dass die Fälligkeit einer Forderung gegenüber Ihnen, also in diesem Fall die Miete hinausgeschoben wird; nicht erlischt! Dies liegt im Ermessen des einzelnen Vermieters.

 

Die Bundesregierung hat am Mittwoch, den 25.03. über ein Gesetz entschieden, dass Mietern die aufgrund der Folgen der Corona-Krise ihre Miete in den kommenden drei Monaten nicht zahlen können, deshalb nicht gekündigt werden darf. Bis zum 30. Juni 2022 haben Sie Zeit, Corona-bedingte Mietrückstände auszugleichen. Dies schließt sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen ein. Beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz finden Sie die aktuellen Informationen: LINK | Aktuelle Infos zum Kündigungsschutz 

 

Daher, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter, damit das gute Verhältnis zu ihm nicht beeinträchtigt wird.

 


Steuerstundungen | Finanzamt

Steuerstundungen gibt es für Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und sogar für die Umsatzsteuer. Nicht aber für die Lohnsteuer. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass die Steuerstundung nicht rückwirkend gewährt wird!

 

Sehr ausführliche Informationen hierzu bietet das Handwerksblatt: LINK | Infos zur Steuerstundung

 

Das Finanzamt in Bayern hat dafür einen neutralen Antrag zur Verfügung gestellt: LINK | Antrag zum Download

 


Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen | Gesetzliche Krankenversicherung

Dies ist eine sogenannte Beitragsstundung. Dringend zu beachten ist, dass vor dem Antrag zur Stundung erst andere Hilfsmaßnahmen wie der Liquiditätszuschuss oder das Kurzarbeitergeld Vorrang haben.

 

Denn “mit den Sozialversicherungsbeiträgen werden durch die Krankenkassen die Pflegekräfte und Ärzte in den Kliniken bezahlt, die Arbeitsagenturen finanzieren damit das Kurzarbeitergeld, das jetzt Millionen von Arbeitnehmern helfen soll, und natürlich werden damit die Renten finanziert. Für diese und noch viel mehr Leistungen benötigen die Renten-, die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge.” so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. (Quelle: Pressemitteilung des GKV Spitzenverbands vom 25. März 2020)  

 

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen: LINK | Informationen vom Handwerk.de

 


Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen | Finanzamt

Nicht mit der gängigen Umsatzsteuer-Vorauszahlung zu verwechseln. Dies ist nur möglich wenn Sie vorher schon eine Dauerfristverlängerung beantragt haben.

 Ob Ihr Bundesland diese Art von Finanzierung ermöglicht, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Stelle. Die Finanzämter sind für den Publikumsverkehr geschlossen, aber die Erreichbarkeit über E-Mail, Telefon und Schriftverkehr ist weitestgehend sichergestellt.

 

Dieser Link erleichtert Ihnen die Suche nach Ihrem Finanzamt: LINK | Auflistung & Suche der Finanzämter

 

Ein positives Beispiel zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist das Land Brandenburg, hier nähere Informationen dazu: LINK | Handwerkskammer Cottbus

 


Ratenpausen für Kredite | Bank

Dies ist im Moment sogar möglich, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht. Daher gemäß dem Motto “Fragen kostet nichts.”

 

Zum Beispiel bietet die Commerzbank im Moment für alle Arbeitnehmer, die infolge der Corona-Krise in Kurzarbeit geschickt worden sind, eine bis zu 3-monatige Ratenpause an. Geben Sie diese Information doch an Ihre Mitarbeiter weiter, wenn dies auf Sie zutrifft. 

LINK | Commerzbank Ratenpause für Privatkunden

 


Sofortkredit | Direktbank

Die Chancen zum Erhalt eines Sofortkredits stehen im Moment sehr gut. Die Banken handhaben es unkompliziert und handeln schnell.

 

Gute Möglichkeiten bestehen bei der KfW-Bank: LINK | KfW-Corona-Hilfe

 



Finden Sie alle relevante Informationen rund um das Coronavirus auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit unter www.zusammengegencorona.de


Falls Sie noch Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.

Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns über unsere Hotline an.