Unsere Tipps für Ihren Salonbetrieb, während der COVID-19 Krise
#metime – Bieten Sie Ihren Kundinnen & Kunden alles notwendige für das perfekte Date mit sich selbst!
So kann er Sie auch ganz einfach von Zuhause aus unterstützen!
Bieten Sie Ihren Kundinnen & Kunden an, Ihre Produkte auch Zuhause zu verwenden und diese ganz einfach bei Ihnen online zu bestellen. Darüber hinaus können Sie für Ihre Kundinnen & Kunden auch spezielle Wohlfühlpakete zusammenstellen.
Der Verkauf über unser winCOSY-Kassensystem ist dafür bestens geeignet und geht auch ganz einfach:
1.) Produktverkauf in der Kasseneinnahme, so wie gewohnt
2.) Kassieren Sie den Betrag einfach auf Rechnung
3.) Drucken Sie den Rechnungsbeleg zweimal aus
4.) Legen Sie eine Rechnung dem Paket mit dem Produkt bei
5.) Die Zweitschrift ist für Ihre Buchhaltung
Ein Vorteil dabei ist: so bleibt Ihr Bestand im Lager immer aktuell!
Häufig gestellte Fragen
Wo hinterlege ich meine Kontodaten und die Steuernummer, damit diese auf der Rechnung stehen?
Diese Informationen müssen im Kassensystem hinterlegt werden, wir übernehmen das gerne für Sie!
Rufen Sie uns hierzu einfach an, wir stehen Ihnen wie gewohnt unter der Hotline 09001 - 80 23 01 zur Verfügung!
Bieten Sie Ihren Kundinnen & Kunden einen exklusiven Gutschein an!
Schaffen Sie für Ihre Kundinnen & Kunden einen ganz besonderen Anreiz für den Gutschein. Beispielsweise indem Sie einmalig eine spezielle Pflege-Haarmaske zur gebuchten Behandlung dazu schenken, wenn dieser Sie direkt nach der Wiedereröffnung in Ihrem Salon besucht.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei den Gutscheinen die Mehrwertsteuer berechnen?
In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %. Ausnahmen gibt es beim Verkauf von Tee, Zeitschriften oder Bücher.
Bedeutet, wenn Sie dem Kunden die Möglichkeit offen halten, sowohl für eine Friseurdienstleistung als auch für den Kauf von z. B. Tee den Gutschein einzulösen, brauchen Sie die Mehrwertsteuer nicht auszuweisen. Denn Sie wissen vorab ja noch nicht, wie hoch die entsprechende Mehrwertsteuer sein wird.
Wenn Sie Dienstleistungen und Produkte einheitlich mit dem Regelsteuersatz von 19 % haben, oder den Gutschein nur auf eine Leistung, auf die 19 % fällig werden, anbieten, dann ist der Gutschein auch gleich beim Verkauf zu versteuern.
Bieten Sie Ihren Kundinnen & Kunden Online-Tutorials für Frisuren, Make-Up oder Nägel
Um Ihre Kundinnen & Kunden noch stärker an Ihren Salon und Ihre Dienstleistungen zu binden, bieten Sie ihnen Online-Videos an, in denen Sie in einfachen Schritten erklären und zeigen, wie dieser von Zuhause aus die bei Ihnen bestellten Produkte optimal anwendet.
Ob die richtige Anwendung von Haarmaske und Conditioner oder die Handmassage für die Partnerin oder den Partner - Ihrer Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt!
Denn jetzt ist es ratsam, dass Sie mit Ihren Kundinnen & Kunden stetig in Kontakt bleiben!
Finden Sie alle relevante Informationen rund um das Coronavirus auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit unter www.zusammengegencorona.de
Falls Sie noch Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns über unsere Hotline an.